
Dogsgarden Hundeschule
Inhaberin: Mila Weber
Brunhildstraße 18
22559 Hamburg
Telefon: 040 / 298 21 662
Mail: info@dogsgarden.de
URL: www.dogsgarden.de / www.dogsgarden-hundeschule.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Das Unternehmen Dogsgarden wird von Inhaberin Mila Weber geleitet. Das Unternehmen Dogsgarden ist z. Zt. von der Mehrwertsteuer befreit. Somit ist die Mehrwertsteuer in den Preisen nicht enthalten. Die Kosten für die Trainingsstunden sind im Voraus zu entrichten. Sollte der Preis für die Trainingsstunde (Trainingsstunden) nicht im Voraus bezahlt werden, so kann Dogsgarden die Trainingsstunde abbrechen bzw. muss sie nicht antreten. Es besteht kein Ersatzanspruch auf eine Trainingsstunde seitens des Hundehalters.
Der Halter ist verpflichtet, sich um den Gesundheitszustand seines Tieres zu kümmern und versichert, wenn er Stunden bei Dogsgarden nimmt, dass sein Hund altersgemäß geimpft und regelmäßig entwurmt ist. Es muss weiterhin eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen, die dem jeweils gültigen Hundegesetz entspricht. Folgeschäden aufgrund nicht durchgeführter Impfungen, Entwurmungen oder entstehende Kosten wegen nicht vorhandener Haftpflichtversicherung gehen zu Lasten des Hundehalters. Wird die Unternehmerin deshalb von Dritten rechtlich in Anspruch genommen, so stellt der Halter des Hundes die Unternehmerin im Innenverhältnis von der Haftung frei. Der Hundehalter übernimmt auch die Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung. Der Hundehalter trägt für sämtliche gesundheitliche oder psychische Schäden, die der Hund im Training erleiden könnte, das alleinige Risiko, ebenso wie die daraus entstehenden Kosten.
Läufige Hündinnen (auch solche, die während des Trainings läufig werden könnten) sollten nicht am Training teilnehmen. Wenn doch eine läufige Hündin mit ins Training genommen wird, trägt der Hundehalter die Verantwortung für eine evtl. Deckung und dadurch entstehende Kosten.
Mila Weber verpflichtet sich, den Hund während des Trainings tiergerecht und ordnungsgemäß zu behandeln. Dem Hundehalter ist der Inhalt des geltenden Hamburger Hundegesetzes bekannt und verpflichtet sich, diesem während des Trainings nachzukommen. Falls ein Beißvorfall gegenüber Artgenossen ebenso wie gegenüber Menschen während des Trainings vorkommt, übernimmt der Hundehalter sämtliche dadurch entstehende Kosten und trägt die volle Verantwortung. Der Hundehalter trägt ebenfalls die volle Verantwortung mit allen daraus evtl. entstehenden Konsequenzen, wenn er den Hund während des Trainings ableint. Ihm ist bewusst, dass ab 01.01.2007 ein genereller Leinenzwang in Hamburg besteht.
Es gilt als vereinbart, dass das Unternehmen Dogsgarden grundsätzlich keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die während des Trainings entstehen oder für Schäden durch teilnehmende, anwesende oder andere Hunde übernimmt und somit weder vom Hundehalter noch von Dritten in Anspruch genommen werden kann.
Die Trainingsstunden können von der Unternehmerin abgesagt werden, wenn dringende Fälle (Krankheit, wichtige persönliche Gründe) vorliegen, jedoch nur wenn kein Vertreter gefunden werden kann. Für von der Unternehmerin abgesagte Stunden besteht kein Anspruch auf Ersatz. Bereits bezahlte Stunden werden ggf. rückerstattet.
Wenn der Hundehalter eine oder mehrere Trainingsstunden absagen muss, muss dies spätestens 24 Stunden vorher telefonisch erfolgen. Im Falle, dass die Stunde(n) später als 24 Stunden vorher abgesagt werden, darf die Unternehmerin die Hälfte der anfallenden Kosten in Rechnung stellen. Für vom Hundehalter abgesagte Trainingsstunden besteht nur dann ein Ersatzanspruch, wenn dies vorab mit der Unternehmerin so abgesprochen wurde. Wenn bei einem Termin zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort die Unternehmerin niemanden vorfindet, wird 10 Minuten zugewartet. Wenn danach der Kunde noch nicht erschienen ist, wird die Stunde voll in Rechnung gestellt und die Unternehmerin behält sich vor, neue Stunden bzw. bereits gebuchte Stunden nicht mehr zu geben.
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