Seit 01.04.2006 gilt in Hamburg ein neues Hundegesetz. Bis zum 31.12.2006 gab es die sogenannte Übergangsregelung, die unter anderem auch den generellen Leinenzwang betroffen hatte. Das heißt, der generelle Leinenzwang gilt jetzt in Hamburg ab 01.01.2007.
Das neue Hundegesetz beinhaltet eine Menge Pflichten für jeden Hundehalter. Als da wären...
• Jeder Hund muss fälschungssicher über einen Mikrochip gekennzeichnet werden. Das heißt, Sie müssen Ihrem Hund bei dem Tierarzt Ihres Vertrauens einen Chip einpflanzen lassen. Dies ist eine schmerzlose Angelegenheit und der ca. reiskorngroße Chip wird meistens an der linken Halsseite eingebracht. Die Kosten erfragen Sie bitte bei Ihrem Tierarzt.
• Jeder Hundehalter muss eine Haftpflichtversicherung für sein Tier abschließen in Höhe von min. 1 Million Euro Versicherungssumme.
• Sie müssen Ihren Hund im sogenannten Hundezentralregister anmelden. Dies können Sie entweder persönlich in Ihrem Verbraucherschutzamt erledigen, in jedem hamburger Kundenzentrum oder den bequemen und im übrigen nur halb so teuren Weg über das Internet nutzen. Die vierte und letzte Möglichkeit ist die Anmeldung über einen anerkannten Sachverständigen in Kombination mit der Gehorsamkeitsprüfung zur Befreiung von der Anleinpflicht. Die Kosten hierfür betragen 20,00 Euro. 10,00 Euro kostet der Internetweg über https://gateway.hamburg.de
 
Wer seinen Hund von der Anleinpflicht befreien lassen möchte, kann dies auf dreierlei Weise tun:
• Sie können mit Ihrem Hund bei einem anerkannten Sachverständigen eine Gehorsamkeitsprüfung ablegen.
• Sie können den Nachweis einer gleichwertigen Prüfung erbringen (z.B. Hundeführerschein oder Begleithundeprüfung vom VDH, Hundeführerschein vom BHV...).
• Sie können Ihren Hund aus gesundheitlichen Gründen von der Gehorsamkeitsprüfung befreien lassen.

Die Kosten hierfür betragen 09,00 Euro wenn Sie über einen anerkannten Sachverständigen die Prüfung ablegen und 18,00 Euro, wenn Sie direkt den Weg über das für Sie zuständige Verbraucherschutzamt gehen.
Weitere Infos und Beratung erhalten Sie im Internet unter www.hundegesetz.hamburg.de oder unter der Hotline 040 / 428 28 0.
 


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